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Schnelleinstieg |
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Folgende Definitionen wurden für die automatische Übergabe an die Sollstellungsüberwachung getroffen: - es können nur Verträge automatisch an die Sollstellungsüberwachung übergeben werden, die zuvor schon an die Provisionsabrechnung übergeben wurden, - diese Verträge müssen provisionstechnisch noch aktiv sein - diese Verträge dürfen nicht den Status "storniert" besitzen - es muß zu dem Vertragsprodukt eine Sollstellungskondition existieren, deren "Bewertungsdatum von" <= dem Provisionierungsbeginn des Vertrages ist - die Sollstellungen werden ab dem Sollstellungsbeginnmonat erzeugt, auch wenn der Provisionierungsbeginn eines Vertrages vor diem Sollstellungsbeginndatum liegt, es wird hierbei unterstellt, dass die Zahlungen durch die Gesellschaften zu dem Vertrag bis zu diesem Datum korrekt erfolgt sind.
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Bei der Sollstellungsübergabe RÜCKGÄNGIG werden grundsätzlich alle Verträge aus der Sollstellung entfernt und eventuell erzeugte Sollstellungsdatensätze gelöscht |
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5.1 Übergabe der Verträge an die Sollstellung |
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Nur für die Übernahme alter Vertragsbestände gedacht (einmalige Aktion)! Nach Betätigung des Buttons zur automatischen Sollstellungsübergabe werden Sie zunächst zur Eingabe des Sollstellungsbeginndatums aufgefordert. Dieses Datum bewirkt, dass die Sollstellungen ab dem Monat des Sollstellungsbeginndatums erzeugt werden, das Datum der erzeugten Sollstellungssätze ist dann das Sollstellungsbeginndatum.
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Sie sehen bei dieser automatisch erzeugten Sollstellung das Sollstellungsbeginndatum als Fälligkeitsdatum.^ |
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Die Kennzeichnung dafür, dass ein Vertrag an die der Sollstellungsüberwachung übergeben wurde ist der "rot" eingefärbte Button "SOLL" in der Vertragsmaske. |
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6 Druck der Sollstellungsliste |
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In der Hauptmaske Button "Provisionen" drücken. |
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Dann Button "Sollstellungen..." betätigen. |
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Hier den Button "Druck" betätigen. |
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Druck über: - Vertragsnummer, druckt nur die Sollstellungen des Vertrages - Gesellschaft, druckt alle Sollstellungen einer Gesellschaft - Keine Einschränkung, druckt die Sollstellungen aller Gesellschaften
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Ende des Schnelleinstiegs | |